Unter Arbeitsrecht versteht man alle rechtlichen Angelegenheiten, die im weitesten Sinne mit Arbeitsverhältnissen zu tun haben. Bekanntester Fall ist wohl die Klage gegen eine Kündigung, die sogenannte Kündigungsschutzklage. Daneben geht es häufig um Abmahnungen, nicht oder zu wenig ausgezahltes Gehalt, falsch abgerechneten Urlaub, aber auch Fragen der Sozialversicherungspflicht eines Beschäftigungsverhältnisses, Krankheit, Mutterschutz u.s.w.
Auch hier gibt es einen eigenen Zweig der Gerichtsbarkeit, die Arbeitsgerichtsbarkeit mit besonderen Verfahrensregeln, die Rechtsanwälten, die nicht täglich auf diesem Gebiet arbeiten, häufig nicht geläufig sind. Arbeitnehmer sind hierzulande relativ gut geschützt, es gibt eine Vielzahl von rechtlichen Vorschriften, die die Rechte der Arbeitnehmer regeln, die man natürlich aber auch kennen muss. Wir vertreten Ihre Interessen seit Jahren vor allen Arbeitsgerichten in der Bundesrepublik Deutschland, etwa bei Abfindung, Kündigung …