Unsere Rechtsgebiete

Rechtliche Probleme sind komplexe Sachverhalte, die sich nicht immer auf ein einziges juristisches Fachgebiet beschränken lassen. In unserer Rechtsanwaltskanzlei stehen Ihnen zwei anwaltliche Berater zur Verfügung, die ausgewiesene Experten in unterschiedlichen Rechtsgebieten sind.

Wir befassen uns mit der Lösung der Rechtsprobleme aus dem allgemeinen Zivilrecht, insbesondere beraten und vertreten wir unsere Mandanten in den Bereichen des Arbeitsrechts, des Verkehrsrechts, des Sozialrechts, des Pflegekindschaftsrechts und der Kinder- und Jugendhilfe.
 

Unsere Tätigkeitsschwerpunkte im Überblick

Unter Arbeitsrecht versteht man alle rechtlichen Angelegenheiten, die im weitesten Sinne mit Arbeitsverhältnissen zu tun haben. Bekanntester Fall ist wohl die Klage gegen eine Kündigung, die sogenannte Kündigungsschutzklage.

Das Zivilrecht umfasst alles, was mit Streitigkeiten zwischen Privatleuten und/oder Firmen zu tun hat, also zum Beispiel wenn es um Kaufverträge (Autokauf etc.) oder Werkverträge (Baurecht, Handwerkerleistungen) oder Eigentumsstreitigkeiten (Grundstücke) oder Schadenersatz (mangelnde Sicherheitsvorkehrungen) geht.

 

 

 

Das Verkehrsrecht umfasst letztlich alles, was mit dem Straßenverkehr zu tun hat, also sowohl zum Beispiel Schadenersatz und Schmerzensgeld wegen eines Verkehrsunfalls, Mietwagenkosten, Wertminderung des Fahrzeugs, Nutzungsausfallentschädigung u.s.w., aber auch Straftaten wie Körperverletzung im Straßenverkehr, Unfallflucht, Alkoholfahrten oder Ordnungswidrigkeiten wie Geschwindigkeitsüberschre

Im Sozialrecht werden Sie überwiegend von Rechtsanwalt Dorner, der gleichzeitig Fachanwalt für Sozialrecht ist, vertreten. Unter das Sozialrecht fallen insbesondere die klassischen Sozialversicherungen (Krankenversicherung, Rentenversicherung, Unfallversicherung und Arbeitslosenversicherung (ALG I, Arbeitslosengeld).

Pflegekindschaftsrecht liegt einer der Tätigkeitsschwerpunkte von Rechtsanwalt Dorner. Hier beraten und vertreten wir Sie zu allen Fragen und Problemen bezüglich Ihrer Pflegekinder. Hervorzuheben sind hier Anträge auf Erlass einer Verbleibensanordnung, Umgangs- und Sorgerechtsverfahren. Viele Pflegeeltern wissen bspw.

Gesetzliche Regelungen zur Kinder- und Jugendhilfe befinden sich überwiegend im SGB VIII (KJHG). Bei der Aufnahme von Pflegekindern und der Durchführung der Hilfe sind viele rechtliche und tatsächliche Probleme zu beachten. Ansprechpartner ist hier immer zuerst das Jugendamt.

Für Pflegeeltern sind im SGB VIII insbesondere von Interesse die Regelungen über:

Adressen

DORNER | KUMLEHN

 

Rechtsanwalt Alexander Kumlehn

Hildesheimer Straße 264
30519 Hannover

Telefon: 0511 - 844 164 6

Fax: 0511 - 836 344

E-Mail: info@dorner-kumlehn.de

 

Rechtsanwalt Joachim Dorner

KSG – Kanzlei Schwede, Gewert & Kollegen

Theaterstraße 3
30159 Hannover

Telefon: 0511 35 36 05 – 41

Fax: 0511 35 36 05 – 99

E-Mail: ra.dorner@ksg-recht.de

www.ksg-recht.de

Kontakformular