Pflegekindschaftsrecht liegt einer der Tätigkeitsschwerpunkte von Rechtsanwalt Dorner. Hier beraten und vertreten wir Sie zu allen Fragen und Problemen bezüglich Ihrer Pflegekinder. Hervorzuheben sind hier Anträge auf Erlass einer Verbleibensanordnung, Umgangs- und Sorgerechtsverfahren. Viele Pflegeeltern wissen bspw. gar nicht, dass sie selber (Ergänzungs-) Pfleger oder Vormund ihrer Pflegekinder werden können.
Möchten leibliche Eltern oder aber ein außenstehender Sorgeberechtigter (z. B. der Vormund) das Pflegekind aus der Pflegefamilie herausnehmen, wird sich dies in aller Regel nur durch einen Antrag auf Erlass einer Verbleibensanordnung beim Familiengericht klären lassen. Häufig lassen sich aber auch Probleme bei Umgangs- und Sorgerechtsverfahren nur über die Familiengerichte klären. Bei diesen Verfahren sind Pflegeeltern nicht automatisch Beteiligte des gerichtlichen Verfahrens, so dass als erster Schritt häufig zunächst die Beteiligung zu beantragen sein wird.
Darüber hinaus beraten und vertreten wir Sie auch in allen anderen familienrechtlichen Problemlagen. Bereits vor und während der Aufnahme eines Pflegekindes stellen sich häufig viele Fragen, z. B. wie ist es mit eigenen leiblichen Kindern, weiteren Pflegekindern oder dem eigenen Beruf, die so früh wie möglich geklärt werden sollten. Auch hierfür stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne mit Rat und Tat zur Seite.