Im Sozialrecht werden Sie überwiegend von Rechtsanwalt Dorner, der gleichzeitig Fachanwalt für Sozialrecht ist, vertreten. Unter das Sozialrecht fallen insbesondere die klassischen Sozialversicherungen (Krankenversicherung, Rentenversicherung, Unfallversicherung und Arbeitslosenversicherung (ALG I, Arbeitslosengeld).
Zum Sozialrecht gehören aber ebenfalls die Bereiche aus dem Schwerbehindertenrecht, Pflegeversicherungsrecht, sowie die Regelungen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG), Kindergeld, Erziehungsgeld, Elterngeld, Wohngeld, das Unterhaltsvorschussgesetz, u. v. m. Abschließend unterfallen dem Sozialrecht auch die Grundsicherung für Arbeitssuchende (Hartz IV, ALG II) und die Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung).
Die Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII – KJHG) ist ebenfalls Bestandteil des Sozialrechts. Wegen der Spezialisierung von Rechtsanwalt Dorner hierzu siehe Kinder- und Jugendhilfe.