Das Verkehrsrecht umfasst letztlich alles, was mit dem Straßenverkehr zu tun hat, also sowohl zum Beispiel Schadenersatz und Schmerzensgeld wegen eines Verkehrsunfalls, Mietwagenkosten, Wertminderung des Fahrzeugs, Nutzungsausfallentschädigung u.s.w., aber auch Straftaten wie Körperverletzung im Straßenverkehr, Unfallflucht, Alkoholfahrten oder Ordnungswidrigkeiten wie Geschwindigkeitsüberschreitung oder Rotlichtverstöße, bis hin zu allem, was mit dem Führerschein zu tun, also Entzug der Fahrerlaubnis, Fahrverbot, MPU u.s.w.
Dabei gibt es natürlich Überschneidungen. Bei einem Verkehrsunfall kann es zum Beispiel um die Geltendmachung von Schmerzensgeld und gleichzeitig die Verteidigung gegen den Vorwurf einer Alkehohlfahrt oder einen Führerscheinentzug gehen.